Aktuelle Förderprogramme für Heizungen und PV-Anlagen

Förderaktion Heizungsanlagen

Um die Klimaziele 2040 zu erreichen übernimmt die Bundesregierung seit 1. Jänner dieses Jahres bis zu 75% (für einkommensschwache Haushalte bis zu 100%) der Kosten für eine neue, klimafreundliche Heizungsanlage.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser werden folgende Förderpauschalen gewährt:

  • Anschluss an die Nah- oder Fernwärme: 15.000,00 Euro

  • Pelletsheizung oder Hackgutheizung:  18.000,00 Euro

  • Stückholzheizung:              16.000,00 Euro

  • Luftwärmepumpe:                         16.000,00 Euro

  • Grundwasser/Erdwärmepumpe:                 23.000,00 Euro

 Als Draufgabe gibt es noch folgende mögliche Zuschläge:

  • Ersatz eines Gasherdes durch Elektroherd:                     + 1.500,00 Euro

  • Bohrbonus (Grundwasserbohrung/Tiefenbohrung):      + 5.000,00 Euro

  • Solarbonus für zusätzliche Solaranlage (mind. 6 m²):     + 2.500,00 Euro

Die Förderung ist mit max. 75% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Ist der Anschluss an ein hocheffizientes oder klimafreundliches Nah-/Fernwärmenetz möglich, wird nur der Umstieg auf dieses Nah-/Fernwärmenetz gefördert.

Wir helfen Ihnen gerne unverbindlich und kostenfrei bei der Wahl eines geeigneten, klimafreundlichen Heizungssystems, erstellen ein Angebot und wickeln für Sie den Förderungsformalismus ab. Dabei ermitteln wir auch die genaue Förderungssumme, da auch das Land Steiermark diese Aktion finanziell unterstützt.

Die Förderungsaktion wird von Seiten des Bundes so lange durchgeführt, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2025 (Land Steiermark bis 31.12.2024).

Wir installieren nicht nur Ihre neue, klimafreundliche Heizungsanlage, sondern demontieren und entsorgen auch das alte Heizungssystem einschließlich Öllagertanks und führen die erforderlichen Elektroinstallationsarbeiten durch.

Förderaktion PhotovoltaikanlageN

Auch bei der Neuanschaffung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen gibt es Neues:

Um den Ausbau von Sonnenstrom in den nächsten Jahren weiter zu beschleunigen, gilt seit 1. Jänner 2024 ein vereinfachtes Förderungssystem: Für PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 35 kWp und für dazugehörige Stromspeicher entfällt die Mehrwertsteuer. Das bedeutet, dass keine weiteren Förderungsanträge mehr notwendig sind und dass wir Ihnen unsere Rechnung für die Lieferung und Montage der PV-Anlage auf Ihrem Wohngebäude, sowie des Stromspeichers (wenn gewünscht) ohne der 20% Mehrwertsteuer ausstellen dürfen.

Wir liefern und montieren nicht nur die PV-Anlage, sondern errichten auch die erforderlichen Unterkonstruktionen und die damit verbundenen Spenglerarbeiten.

Unsere Elektriker führen die erforderlichen Anschlussarbeiten durch und nehmen Ihre Anlage in Betrieb. Ebenso erfolgt die Abklärung mit dem zuständigen Elektroversorgungsunternehmen (EVU).

Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

Im Falle Ihres Interesses an der Erneuerung Ihrer Heizungsanlage oder der Installation einer PV-Anlage kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail, telefonisch unter 03613 2105 oder mittels unserem Kontaktformular.

Persönlich spricht es sich oft am besten! Schauen Sie in unserem Betrieb vorbei, während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag von 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr.

Johann Reinalter KG
Obere Bachgasse 74
8911 Admont